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   BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07   

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https://dejure.org/2007,13911
BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07 (https://dejure.org/2007,13911)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2007 - VIII B 34/07 (https://dejure.org/2007,13911)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - VIII B 34/07 (https://dejure.org/2007,13911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 133a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Weder Nichtzulassungsbeschwerde, noch Beschwerde nach § 128 FGO noch Anhörungsrüge gegen den Beschluss, mit dem ein Antrag auf Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
    Jene Rechtsprechung ist überholt durch den Plenarbeschluss des BVerfG vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 --BVerfGE 107, 395-- (s. dazu Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 115 Rz 26), demzufolge es ausgeschlossen ist, dass das BVerfG die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von der vorherigen erfolglosen Einlegung eines solchen außerordentlichen Rechtsbehelfs wie der Gegenvorstellung abhängig macht (vgl. ferner Kammerbeschluss des BVerfG vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2907).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
    Jene Rechtsprechung ist überholt durch den Plenarbeschluss des BVerfG vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 --BVerfGE 107, 395-- (s. dazu Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 115 Rz 26), demzufolge es ausgeschlossen ist, dass das BVerfG die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von der vorherigen erfolglosen Einlegung eines solchen außerordentlichen Rechtsbehelfs wie der Gegenvorstellung abhängig macht (vgl. ferner Kammerbeschluss des BVerfG vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2907).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
    Der Kläger kann sich, was die Zulässigkeit von Gegenvorstellung und anschließender Beschwerde angeht, nicht mit Erfolg auf das von ihm angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Januar 1983 2 BvR 964/82 (BVerfGE 63, 77) berufen.
  • BFH, 16.12.2002 - VII B 157/02

    Außerordentliche Beschwerde, Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
    Gegen die Entscheidung über die Gegenvorstellung ist eine außerordentliche Beschwerde nicht gegeben (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2002 VII B 157/02, BFH/NV 2003, 633).
  • BFH, 12.11.2004 - VII B 170/04

    NZB: Befangenheit

    Auszug aus BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des BFH vom 12. November 2004 VII B 170/04 (BFH/NV 2005, 709), auf die er außerdem die Zulässigkeit seiner Beschwerde stützen möchte, ist schon deswegen nicht einschlägig, weil sie sich mit einem vor der Endentscheidung gestellten Befangenheitsantrag befasst.
  • BFH, 01.10.2002 - VII B 193/02

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
    Diese Natur der Gegenvorstellung verbietet es, die an den damit angegriffenen Entscheidungen beteiligten Richter gerade im Verfahren der Gegenvorstellung wegen Besorgnis der Befangenheit auszuschließen (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 193/02, BFH/NV 2003, 75, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1998 - I B 74/98

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
    Für die dem Urteil erst Monate später nachfolgenden Befangenheitsanträge fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis wegen der bereits zuvor rechtskräftig gewordenen Endentscheidung der Streitsache (s. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1998 I B 74/98, BFH/NV 1999, 328).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07

    Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen:

    Weil die Anhörungsrüge im Zwischenverfahren bereits unstatthaft ist, kommt es nicht mehr an auf ihre Subsidiarität gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO gegenüber dem nach Gerichtsbescheid eröffneten Antrag auf mündliche Verhandlung (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Naumburg vom 6. März 2006 4 WF 2/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2006, 1287) und gegenüber der nach dem Urteil möglichen Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- vom 22. Juni 2007 VIII B 34/07, [...] a.E.).

    Weil schon danach die Anhörungsrüge und der mit ihr verbundene Befangenheitsantrag unzulässig sind, kommt es im Übrigen nicht mehr darauf an, dass die Natur einer Anhörungsrüge als spezielle (das rechtliche Gehör betreffende) Gegenvorstellung es verbietet, die an der damit angegriffenen Entscheidung beteiligten Richter gerade im Verfahren der Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung wegen Besorgnis der Befangenheit auszuschließen (vgl. BFH vom 22. Juni 2007 VIII B 34/07, [...]).

  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07

    Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden

    Weil die Anhörungsrüge im Zwischenverfahren bereits unstatthaft ist, kommt es nicht mehr an auf ihre Subsidiarität gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO gegenüber dem nach Gerichtsbescheid eröffneten Antrag auf mündliche Verhandlung (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Naumburg vom 6. März 2006 4 WF 2/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2006, 1287) und gegenüber der nach dem Urteil möglichen Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- vom 22. Juni 2007 VIII B 34/07, [...] a.E.).

    Weil schon danach die Anhörungsrüge und der mit ihr verbundene Befangenheitsantrag unzulässig sind, kommt es im Übrigen nicht mehr darauf an, dass die Natur einer Anhörungsrüge als spezielle (das rechtliche Gehör betreffende) Gegenvorstellung es verbietet, die an der damit angegriffenen Entscheidung beteiligten Richter gerade im Verfahren der Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung wegen Besorgnis der Befangenheit auszuschließen (vgl. BFH vom 22. Juni 2007 VIII B 34/07, [...]).

  • BFH, 22.06.2007 - VIII B 8/07

    Keine Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem ein Antrag auf Richterablehnung

    Überdies fehlt es aus mehreren Gründen an einem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für die Aufhebung des Beschlusses vom 22. Dezember 2006: zum einen ist über ein neuerlich gegen den Vorsitzenden Richter gerichtetes Ablehnungsgesuch zwischenzeitlich ohne dessen Mitwirkung durch Beschluss des FG Düsseldorf vom 23. Februar 2007 befunden worden (der Gegenstand des Verfahrens VIII B 34/07 ist), zum anderen könnte eine einmal angenommene Beschlussaufhebung den Gang des Klageverfahrens wegen Einkommensteuer 1999 und die Sachentscheidung nicht mehr beeinflussen, da das Urteil vom 3. März 2006 rechtskräftig ist.
  • BFH, 15.04.2008 - IV B 21/08

    Befangenheit - außerordentliche Beschwerde

    Auch insoweit wäre eine außerordentliche Beschwerde nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 22. Juni 2007 VIII B 34/07, juris, m.w.N.).
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